Im Seuchenfall sind in Deutschland in erster Linie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die zuständigen Landesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, oder vergleichbare Ressorts, zuständig.
Detaillierte Zuständigkeiten:
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH): Das BMLEH ist für die Gesamtkoordination und die übergeordnete Strategie im Seuchenfall zuständig. Es kann einen Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen und ist für die Zusammenarbeit mit internationalen und europäischen Organisationen zuständig. Das BMLEH ist auch für die Zusammenarbeit mit den Bundesländern und die Weiterleitung von Informationen an die EU-Kommission und das Internationale Tierseuchenamt zuständig.
- Landesministerien:
Die Landesministerien, oft als Ministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bezeichnet, sind für die praktische Umsetzung der Maßnahmen auf Landesebene zuständig. Dazu gehören die Überwachung, die Bekämpfung von Tierseuchen, die Anordnung von Maßnahmen wie Quarantäne oder Tötung infizierter Tiere und die Koordination mit den örtlichen Veterinärbehörden.
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (STMUV)
Berlin
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Brandenburg
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Bremen
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Niedersachsen
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Saarland
Landesamt für Verbraucherschutz
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU)
Schleswig-Holstein
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Thüringen
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie - Veterinärbehörden:
Die örtlichen Veterinärbehörden, unter der Leitung des Amtstierarztes, sind für die konkrete Durchführung der Maßnahmen vor Ort zuständig. Dazu gehört die Überwachung von Tierhaltungen, die Entnahme von Proben, die Anordnung und Überwachung von Tötungen, die Reinigung und Desinfektion von Stallungen und die Bekanntgabe des Erlöschens der Tierseuche. - Tierseuchenkassen:
In einigen Bundesländern gibt es Tierseuchenkassen, die für die Entschädigung von Tierhaltern im Seuchenfall zuständig sind.
Baden-Württemberg
Tiersuechenkasse Baden-Württemberg
Bayern
Bayerische Tierseuchenkasse
Berlin
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)/ Tierseuchenkasse Berlin
Brandenburg
LAVG – Tierseuchenkasse Brandenburg
Bremen
Das Land Bremen hat sich im Jahr 2003 per Staatsvertrag der Niedersächsischen Tierseuchenkasse angeschlossen!
Niedersächsische Tierseuchenkasse
Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz – Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Hessen
Hessische Tierseuchenkasse AdöR
Mecklenburg-Vorpommern
Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Niedersächsische Tierseuchenkasse
Nordrhein-Westfalen
Tierseuchenkasse NRW – Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz AöR
Saarland
Tierseuchenkasse des Saarlandes – Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sachsen
Sächsische Tierseuchenkasse
Sachsen-Anhalt
Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Tierseuchenfonds-Schleswig-Holstein – Landesportal Schleswig-Holstein
Thüringen
Thüringer Tierseuchenkasse