Der Mehrjährige Nationale Kontrollplan (MNKP) der Bundesrepublik Deutschland regelt die amtlichen Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette (vom Erzeuger bis zum Verbraucher) und legt die strategischen Ziele für die Überwachung in Bereichen wie Lebensmittelsicherheit, Futtermittel, Tiergesundheit, Tierschutz, Pflanzengesundheit, GVO und Verbraucherprodukte fest, basierend auf der europäischen Kontrollverordnung (EU) 2017/625. Er beschreibt die Strukturen und Instrumente zur Erfüllung dieser Ziele und wird jährlich aktualisiert und öffentlich zugänglich gemacht, wobei das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Koordination übernimmt.
Seit Inkrafttreten der neuen Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 (OCR) wird die Effektivität der amtlichen Kontrolle entlang der gesamten Lebensmittelkette weiter gesteigert. Hierzu sind im Vergleich zur seit 14. Dezember 2019 außer Kraft getretenen Kontrollverordnung VO (EG) Nr. 882/2004 zum Beispiel auch die Bereiche Pflanzenschutz, genetisch veränderte Organismen und tierische Nebenprodukte Teil des Geltungsbereichs.
Die Basisverordnung zur Lebensmittelsicherheit (VO (EG) Nr. 178/2002) schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten das Lebensmittelrecht umsetzen und die Umsetzung überwachen und überprüfen. Die amtlichen Kontrollen gemäß OCR sollen auf der Grundlage des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplans (MNKP) durchgeführt werden (Art. 109 der OCR). Die Koordination zur Erstellung übernimmt BVL. Die Art. 110 und 111 der OCR geben die Inhalte des MNKP sowie dessen Aufstellung, Aktualisierung und Überprüfung vor.
Der MNKP umfasst die Bereiche gem. Art. 1 (2) der OCR:
- Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit,
- genetisch veränderte Organismen,
- Futtermittel und Futtermittelsicherheit,
- Tiergesundheit,
- tierische Nebenprodukte,
- Tierschutz,
- Pflanzengesundheit,
- Pflanzenschutz,
- ökologische/biologische Erzeugnisse sowie
- Lebensmittel mit geschützter geografischer Herkunftsangabe
Beispielsweise enthält der MNKP strategische Ziele für o.g. Bereiche, die sich der jeweilige Mitgliedstaat hinsichtlich der Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften gesetzt hat. Darüber hinaus müssen die Instrumente sowie die Strukturen, einschließlich der personellen und materiellen Ausstattung, die zur Erfüllung dieser strategischen Ziele zur Verfügung stehen, im MNKP aufgeführt werden. Die Gemeinschaftskontrollen der Kommission konzentrieren sich auf die Überprüfung der Umsetzung des MNKP. Der MNKP ist öffentlich zugänglich und wird für Deutschland jährlich aktualisiert.
Zusammenfassend ist der MNKP das zentrale Steuerungsinstrument für die amtliche Überwachung in Deutschland, um ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und Tiere sicherzustellen.
Quelle:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Mehrjähriger nationaler Kontrollplan (MNKP) der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 109 – 111 sowie Jahresberichte gemäß Artikel 113 der Verordnung (EU) 2017/625